Zuordnungszahl
Jedem technischen Wahlpflichtmodul ist eine Zuordnungszahl „Elektrotechnik“ und eine Zuordnungszahl „Informationstechnik“ zugewiesen.
Für das Modul „Masterarbeit und Kolloquium“ sowie für Forschungsmodule wird von der betreuenden Prüferin oder dem betreuenden Prüfer im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung eine Zuordnungszah
Prüfungsformen
Prüfungs- und Studienleistungen von Pflichtmodulen sind im Studienverlaufsplan oder im Modulkatalog als solche gekennzeichnet, die Prüfungsformen von Prüfungsleistungen sind darin ebenfalls angegeben. Die Prüfungs- und Studienleistungen von Wahlpflichtmodulen einschließlich der Prüfungsformen von Prüfungsleistungen werden im Kata
Mobilitätsmodul
Die Studierenden können die erforderlichen Module eines Semesters durch entsprechende Zeiten an einer ausländischen Hochschule und Erbringung von Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten im Rahmen des Mobilitätsmoduls ersetzen. Für das Mobilitätsmodul ist vorab ein „Learning Agreement“ zu vereinbaren; der Prüfungsausschuss benen
Zulassungsvoraussetzungen
Welchen Abschluss benötige ich für eine Zulassung?
Interne Bewerber*innen: Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses an der Hochschule Kaiserslautern in den Studiengängen Elektrotechnik, Mechatronik, Energieeffiziente Systeme, Energieingenieurwesen, Digital Engineering, Automatisierungstechnik, Mechat
Was muss ich zum Studiengang wissen?
Studienbeginn
Das Masterstudium kann sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester aufgenommen werden. Das Verwaltungssemester im Sommer beginnt immer am 01.03., das Verwaltungssemester im Winter immer am 01.09. jeden Jahres.
Sprachkenntnisse
Alle Pflichtmodule sowie die meisten Wahlpflichtmodule we
PM 2021-05-03 Diagnose und Behandlung von Krankheiten verbessern: Bachelor-Studiengang „Biomedical Micro Engineering“
Für alle, die sich für die Anwendung von Technik in Biologie und Medizin begeistern und mit dazu beitragen möchten, Krankheiten besser diagnostizieren und heilen zu können, startet zum Wintersemester 2021/22 am Campus Zweibrücken d
Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern Freitag, den 30. April 2021 Nr. 4/2021 INHALT Seite Zweite Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern 3 Bibliotheksordnung der Hochschule Kaiserslautern 4 Ordnung zur ersten Änderung der Satzung über die Qualitätssicherung bei Berufungen ohne öffentliche Ausschreibung a