Was war das Ziel des Projektes?
Ziel des Projektes ist, Studierende permanent über aktuelle Informationen, Angebote etc. zu informieren. Themen wie "Schulungen", "Neuerwerbungen", "E-Books" , "Öffnungszeiten" können viel besser in den Fokus gestellt und dadurch viel eher wahrgenommen werden.
Wie wurde das Projekt umgesetzt?
Um die Studier
Was war das Ziel des Projektes?
Ziel des Projektes ist, Studierende permanent über aktuelle Informationen, Angebote etc. zu informieren. Themen wie "Schulungen", "Neuerwerbungen", "E-Books" , "Öffnungszeiten" können viel besser in den Fokus gestellt und dadurch viel eher wahrgenommen werden.
Wie wurde das Projekt umgesetzt?
Um die S
VWA Kaiserslautern Anerkennung der Leistungen von Absolventen der VWA KL für den FSTG Betriebswirtschaft (pauschaliert): aus Studiengang „Betriebswirt/in (VWA)“ und Verwaltungs-Betriebswirt /in (VWA); Stand September 19 für PO 2017 Fach VWA BWL Anerkennung für Fach FernBW BWL1 Grundlagen der ABWL Unternehmensführung ECTS 9 BWL 2A Buchführung & J
Infos zur Systemumstellung
Liebe KollegInnen, liebe Studierende,
wie mehrfach informiert, ist die Hochschulbibliothek mit ihren drei Standorten in Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens zum Beginn des Wintersemesters 2024 auf ein neues Bibliothekssystem umgestiegen.
Das wird sich in Zukunft ändern:
- Sie werden ab sofort regelmäßig über
Infos zur Systemumstellung
Liebe KollegInnen, liebe Studierende,
wie mehrfach informiert, ist die Hochschulbibliothek mit ihren drei Standorten in Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens zum Beginn des Wintersemesters 2024 auf ein neues Bibliothekssystem umgestiegen.
Das wird sich in Zukunft ändern:
- Sie werden ab sofort regelmäßig über
Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Damit wird dasMutterschutzgesetz (MuSchG) nach §1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG auch auf schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Neugeborenen angewendet. Des Weiteren finden die Regelungen des Gesetzes gem. §1 Abs. 4 MuSchG nun auch auf jede Person Anwendung, die s
Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Damit wird dasMutterschutzgesetz (MuSchG) nach §1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG auch auf schwangere Studentinnen und Studentinnen mit Neugeborenen angewendet. Des Weiteren finden die Regelungen des Gesetzes gem. §1 Abs. 4 MuSchG nun auch auf jede Person Anwendung, die s