Mehr Infos für Teilnehmende
Hier findest du alle Informationen zu deinem Modul noch einmal in Kurzversion. Detailiertere Informationen enhält die dir zugesendete E-Mail.
Ein einfaches Hinzukommen zu den Kursen nicht anmeldeter Personen ist nicht erwünscht!
Wer noch kurzentschlossen hinzukommen möchte: Bitte min. 1 Tag vorher per E-Mail Kontak
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Ein einfaches Hinzukommen zu den Kursen nicht anmeldeter Personen ist nicht erwünscht!
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Informationen über Schwangerschaft und Mutterschutz für Vorgesetzte und Lehrende
Um Ihnen eine bestmögliche Sicherheit im Umgang mit einer schwangeren Mitarbeiterin oder Studentin ihres Verantwortungsbereiches zu geben, haben wir auf den folgenden Seiten einige wichtige Informationen, sowie weiterführende Informationsmaterialien und Links aufberei
Unabhängig von einer aktuellen Schwangerschaftsmeldung lautet Ihre Aufgabe im Hinblick auf Arbeitssicherheit wie folgt:
Erstellung einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung (z.B. bei chemischen Laboren inklusive der Bewertung kritischer Stoffe usw.) in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unterweisung aller Mitarbei
Bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft oder Beschäftigung einer stillenden Mutter lauten Ihre Aufgaben wie folgt:
Erstellen einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung mit der Mitarbeiterin/ Studentin in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (i.d.R. Überprüfung, ob die Frau den Arbeitsplatz oder das Labor jederzeit verlasse
Weitere Informationen für Vorgesetzte und Lehrende zum Thema Mutterschutz:
Infoblatt Mutterschutzgesetz für Lehrende und Vorgesetzte
Prozessablauf ab Mitteilung Schwangerschaft
Checkliste für Lehrende/Vorgesetzte
Unterstützende Links
Mutterschutzgesetz
Leitfaden für Hochschulen zum Mutterschutz
Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz
Info
Datenschutzinformation für Studienbewerber(-innen) und Studierende
Die Hochschule Kaiserslautern informiert Studienbewerber(-innen) und Studierende nach Maßgabe der Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, VO EU 2016/679), und des Landesdatenschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (LDSG) wie folgt:
7. Rechte
Die DS-GVO sieht verschiedene Rechte für „betroffene Personen“ vor. Danach stehen Ihnen hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) bzw. Löschung (Art. 17 DS-GVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-
6. Speicherdauer und Datenlöschung
Die Hochschule Kaiserslautern verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der Studienbewerber(-innen) und Studierenden nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist, oder sofern dies in Gesetzen oder Vorschriften, denen Hochschule Kaiserslautern unterliegt, vorgesehen wurde