Leihverkehrsordnung (LVO) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 8. Juli 2004 (15525 – 53231-0/50) Diese Leihverkehrsordnung regelt den Leihverkehr zwischen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland in der für die rheinland-pfälzischen Bibliotheken geltenden Fassung. Die auf gegenseitig
Leistungsanalysatoren:
Verschiedene verfügbare Leistungsmessgeräte ermöglichen im Bereich von Pumpen und Elektromotoren eine hohe Flexibilität bei der Messung und Bestimmung von Leistungen und Wirkungsgraden der eingesetzten Maschinen. Dabei stehen folgende Messgeräte im Labor zur Verfügung:
Yokogawa (WT3000E):
Grundgenauigkeit: ±0.04% (
Leistungsanalysatoren:
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Yokogawa (WT3000E):
Grundgenauigkeit: ±0.04% (
Leitbild der Hochschule Kaiserslautern
Die Hochschule Kaiserslautern ist eine forschungsstarke Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit fachlicher Fokussierung auf Technik, Wirtschaft, Gestaltung und Gesundheit mit der Informatik als integrierender Querschnittskompetenz. Wir bilden etwa 6200 Studierende in über 50 Studiengängen und Weiterbi
Leitbild der Hochschule Kaiserslautern
Die Hochschule Kaiserslautern ist eine forschungsstarke Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit fachlicher Fokussierung auf Technik, Wirtschaft, Gestaltung und Gesundheit mit der Informatik als integrierender Querschnittskompetenz. Wir bilden etwa 6200 Studierende in über 50 Studiengängen und Weiterbildu
Leitfaden für Hochschulen zum Mutterschutz im Studium Stand Dezember 2019 Leitfaden Mutterschutz im Studium, Stand Dezember 2019 2 Inhaltsverzeichnis VORWORT ........................................................................................................................................... 4 1. EINFÜHRUNG ............................
MULTIMEDIA KONTOR HAMBURG GMBH Saarlandstraße 30 22303 HAMBURG FON +49.40.303 85 79-0 / FAX +49.40.303 85 79-9 INFO@MMKH.DE / WWW.MMKH.DE Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content von Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer und Tom Hirche Überarbeitete Fassung: Stand Oktober 2017 Berücksich