Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weiterentwicklung der hochschulinternen Qualitätsstandards auf B
STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER
Bettina Jorzik (Vorsitz) - Leitung Programmbereich Lehre und Akademischer Nachwuchs | Stifterverband Prof. Dr. Michaela Hoke - Professorin, Vizepräsidentin für Studium und Lehre | FH Bielefeld Sabine Stradinger - Dezernentin Dez. IV Studierende | Universität Tübingen Prof. Dr. Philipp Pohlenz - Professor | Un
Qualitätsbeirat der Hochschulen Kaiserslautern und Worms
Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weite
Hochschulgesetze
Hochschulgesetz vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41 Die Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern/weitere Ordnungen und Satzungen
Hochschulgesetze
Hochschulgesetze
Hochschulgesetz vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41 Die Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern/weitere Ordnungen und Satzungen
Der Senatsausschuss Qualität und Lehre (SQL) der Hochschule Kaiserslautern ist befasst mit folgenden lehrbezogenen Aufgaben wie u.a. der Definition von hochschulweiten Qualitätsstandards, der Systemakkreditierung, der Erstakkreditierung und den internen Qualitätsicherungsverfahren, der Weiterentwicklung der Hochschuldidaktik und vielen weiteren.
STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER Vertreter der Hochschulleitung Prof. Dr. Hans-Joachim Schmidt Professorenschaft FB AING: Prof. Dr. rer. nat. Frank Bomarius FB ALP: Prof. Dr. rer. nat. Thomas Stumm FB BG: Prof. Dipl. Des. Thomas Wagner FB BW: Prof.
Es werden jährlich Qualitätsverbesserungsmittel im Bereich der Lehre zur Verfügung gestellt. Über die Mittelvergabe entscheidet der Senatsausschuss für Qualität in Studium und Lehre (SQL). Bewerben können sich alle Hochschulangehörigen, die innovative Projekte im Bereich Lehre realisieren möchten. Ziel der Förderung ist es, die Lehrqualität an de