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  • 3981. Hochschulentwicklungsplanung
    Datum: 21.12.2021
    Hochschulentwicklungsplanung an der Hochschule Kaiserslautern (2022 - 2027) Die Hochschule Kaiserslautern ist bestrebt sich stetig weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt nicht nur die Verpflichtung nach § 8 des Hochschulgesetztes zu Grunde, sondern entspricht den kulturellen Kennwerten Verantwortung. Vernetzung. Vielfalt. Impuls. Dialog und
  • 3982. Hochschulentwicklungsplanung
    Datum: 21.12.2021
    Verabschiedung der Strategie Der Gesamtentwicklungsplan der Hochschule wird nach § 76 Nr. 17 Hochschulgesetzt vom Senat der Hochschule ‚aufgestellt und beschlossen‘. Dieser Verpflichtung Rechnung tragend ist zwischen 1. und 2. Lesung im Senat die Möglichkeit einer ‚Impulsschleife‘ durch die Senatsmitglieder vorgesehen. Nach Abschluss dieser P
  • Hochschulentwicklungsplanung
  • Hochschulentwicklungsplanung an der Hochschule Kaiserslautern (2022 - 2027) Die Hochschule Kaiserslautern ist bestrebt sich stetig weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt nicht nur die Verpflichtung nach § 8 des Hochschulgesetztes zu Grunde, sondern entspricht den kulturellen Kennwerten Verantwortung. Vernetzung. Vielfalt. Impuls. Dialog und
  • 3985. Hochschulexterne Akteure
    Datum: 15.10.2021
    Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weiterentwicklung der hochschulinternen Qualitätsstandards auf B
  • 3986. Hochschulexterne Akteure
    Datum: 04.04.2025
    STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER Bettina Jorzik (Vorsitz) - Leitung Programmbereich Lehre und Akademischer Nachwuchs | Stifterverband Prof. Dr. Michaela Hoke - Professorin, Vizepräsidentin für Studium und Lehre | FH Bielefeld Sabine Stradinger - Stellvertretende Kanzlerin | HS Aalen Prof. Dr. Philipp Pohlenz - Professor | Universität Magdebu
  • 3987. Hochschulexterne Akteure
    Datum: 16.08.2018
    Qualitätsbeirat der Hochschulen Kaiserslautern und Worms Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weite
  • Qualitätsbeirat der Hochschulen Kaiserslautern und Worms
  • 3989. Hochschulgesetze
    Datum: 16.08.2018
    Hochschulgesetze Hochschulgesetz vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41 Die Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern/weitere Ordnungen und Satzungen Hochschulgesetze
  • 3990. Hochschulgesetze - Hochschulgesetze
    Datum: 18.09.2024
    Hochschulgesetze Hochschulgesetz vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41 Die Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern/weitere Ordnungen und Satzungen
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