Hochschulentwicklungsplanung an der Hochschule Kaiserslautern (2022 - 2027)
Die Hochschule Kaiserslautern ist bestrebt sich stetig weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt nicht nur die Verpflichtung nach § 8 des Hochschulgesetztes zu Grunde, sondern entspricht den kulturellen Kennwerten Verantwortung. Vernetzung. Vielfalt. Impuls.
Dialog und
Verabschiedung der Strategie
Der Gesamtentwicklungsplan der Hochschule wird nach § 76 Nr. 17 Hochschulgesetzt vom Senat der Hochschule ‚aufgestellt und beschlossen‘. Dieser Verpflichtung Rechnung tragend ist zwischen 1. und 2. Lesung im Senat die Möglichkeit einer ‚Impulsschleife‘ durch die Senatsmitglieder vorgesehen.
Nach Abschluss dieser P
Hochschulentwicklungsplanung an der Hochschule Kaiserslautern (2022 - 2027)
Die Hochschule Kaiserslautern ist bestrebt sich stetig weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt nicht nur die Verpflichtung nach § 8 des Hochschulgesetztes zu Grunde, sondern entspricht den kulturellen Kennwerten Verantwortung. Vernetzung. Vielfalt. Impuls.
Dialog und
Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weiterentwicklung der hochschulinternen Qualitätsstandards auf B
STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER
Bettina Jorzik (Vorsitz) - Leitung Programmbereich Lehre und Akademischer Nachwuchs | Stifterverband Prof. Dr. Michaela Hoke - Professorin, Vizepräsidentin für Studium und Lehre | FH Bielefeld Sabine Stradinger - Stellvertretende Kanzlerin | HS Aalen Prof. Dr. Philipp Pohlenz - Professor | Universität Magdebu
Qualitätsbeirat der Hochschulen Kaiserslautern und Worms
Gemäß § 5 (1) des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes richtet jede Hochschule ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem ein. Der Qualitätsbeirat ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätssicherungssystems. Er hat ist Impulsgeber für die Weite
Hochschulgesetze
Hochschulgesetz vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41 Die Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern/weitere Ordnungen und Satzungen
Hochschulgesetze
Hochschulgesetze
Hochschulgesetz vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41 Die Grundordnung der Hochschule Kaiserslautern/weitere Ordnungen und Satzungen