Welche Kriterien sind zu erfüllen?
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt auf Basis inhaltlicher und formaler Kriterien, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
ein klar erkennbarer Bezug zum Ideen-, Wissens- und Technologietransfer ein nachvollziehbares und realistisch geplantes Vorhaben ein plausibler Einsatz der beantragt
Welche Formen zur Förderung gibt es?
Um unterschiedliche Formen von Transfer zu unterstützen, stehen im Transferfonds zwei Förderlinien zur Verfügung. Sie unterscheiden sich insbesondere im Umfang, in der Laufzeit und in der Zielgruppe.
Transferfonds
Mit dem Transferfonds wurde an der der Hochschule Kaiserslautern ein gezieltes Förderinstrument geschaffen, um innovative Ideen, Forschungsergebnisse und Kompetenzen der Hochschule schneller und wirksamer in Gesellschaft und Wirtschaft zu transferieren.
Ideen in Wirkung bringen – den Transfer aktiv gestalten.
Hinweis
Anträge müssen die im Aufruf genannten Kriterien adressieren. Die Einreichung erfolgt über das Referat Wirtschaft und Transfer per E-Mail an: transfer@hs-kl.de. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Einreichung und Fristen
Förderlinie 1 Es erfolgt eine hochschulweite interne Ausschreibung:
1. Quartal 2026 mit Abgabefrist 28. Februar 2026 4. Quartal 2026 mit Abgabefrist 15. November 2026
Antragsberechtigt sind Professor*innen und promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Anträge müssen die im Aufruf genannten Kriterien (s. auch un
Förderlinie 1 Größere Transferprojekte Für Vorhaben mit ausgeprägtem Projektcharakter und höherem Ressourcenbedarf.
Förderhöhe: bis zu 20.000 € Laufzeit: max. 12 Monate Mittelverwendung: überwiegend Personal Antragstellung: 1× jährlich
Geeignet, wenn …
ein klar strukturiertes Transferprojekt umgesetzt werden soll eine etwas l