Master Medizin- und Biowissenschaften

Weiterbildend und berufsbegleitend

Studienbeginn jeweils zum Sommer- und Wintersemester möglich

Einschreibefrist für das Wintersemester endet am 15.07.2026

 

Berufsbegleitender Online Masterstudiengang (Weiterbildung)

Einschreibung zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich

 

Du hast einen Bachelor-Abschluss in Medizin, Biologie, Biochemie oder einem verwandten Fach und möchtest deine Karriere vorantreiben ohne deinen Beruf aufzugeben?

 

Der berufsbegleitende Master Medizin- und Biowissenschaften ist deine Chance! Dieser weiterbildende Studiengang verbindet medizinische Forschung, Biowissenschaften und innovative Technologien, um dich auf die Zukunft der Gesundheitswissenschaften vorzubereiten – von personalisierter Medizin bis hin zu Datenmanagement. Mit den praxisnahen Kenntnissen, die du hier erwirbst, bist du in der Lage, komplexe Fragestellungen in Forschung, Klinik oder Industrie zu lösen und innovative Lösungen umzusetzen und Führungsaufgaben zu übernehmen. Der Master befähigt dich, neue wissenschaftliche und technologische Ansätze zu entwickeln, um die Gesundheitsversorgung und wissenschaftliche Innovationen voranzutreiben.

 

Bewerben können Sie sich hier!                                                                              

 

Berufsbilder und Armeitsmarktperspektiven

Der Master Medizin- und Biowissenschaften bereitet Sie auf translationale Tätigkeiten an der Schnittstelle von Grundlagenforschung, angewandter Medizin und klinischer Umsetzung vor.Wichtige Tätigkeitsfelder:

  • Translationale und klinische Forschung in Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Biotech-/Pharmaunternehmen
  • Entwicklung und Validierung neuer diagnostischer Methoden und Therapieansätze (z. B. personalisierte Medizin, -omics-Technologien, Stammzellforschung)
  • Tätigkeit in molekularbiologischen und diagnostischen Laboren
  • Regulatory Affairs, Medical Affairs und Projektleitung in der Industrie
  • Wissenschaftsmanagement, Wissenschaftskommunikation und Tätigkeiten in Behörden (z. B. BfArM, PEI)

Der Studiengang legt besonderen Wert auf die Fähigkeit, Forschungsergebnisse aus dem Labor in die praktische Anwendung zu überführen.

Der Arbeitsmarkt in den Life Sciences ist aktuell herausfordernd. Dennoch bietet der Master eine solide Grundlage für Tätigkeiten in Forschung, Industrie und klinisch orientierten Bereichen. Viele Absolvent*innen vergleichbarer Studiengänge finden nach dem Abschluss Positionen in der Forschung, in diagnostischen Einrichtungen oder in der Industrie. Der Master qualifiziert außerdem gut für eine anschließende Promotion.

Auf einen Blick

PO Version
2025

Abschluss
Master of Science

Studiengangsart
Weiterbildender Studiengang, Präsenzstudium

Studienmodell
Berufsbegleitend

Campus
Zweibrücken

Fachbereich
Informatik und Mikrosystemtechnik

Regelstudienzeit
6 Semester

Zugangsvoraussetzungen

Ein Bachelorabschluss über 210 ECTS in Medizin- und Biowissenschaften, Angewandten Lebenswissenschaften, Angewandter Pharmazie oder einem vergleichbaren Studiengang aus dem Bereich Pharma, Bio oder Medizin.

Bei Studienabschlüssen mit weniger als 210 ECTS besteht die Möglichkeit nach individueller Vereinbarung passend ergänzende Module aus unserem Bachelorangebot parallel zum Masterstudium zu belegen. 

Beruflich Qualifizierte, z.B. Techniker*innen

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Absatz 1 und 2 HochSchG verfügen und zusätzlich eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert haben, werden zum Studium zugelassen, wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden haben, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt wird. Das für die Eignungsprüfung maßgebliche Verfahren regelt die Anlage 3 der Fachprüfungsordnung. Die Regelungen der Prüfungsordnung gelten für die Eignungsprüfung entsprechend.

Die wissenschaftliche Qualifikation muss durch eine wissenschaftliche Abschlussarbeit erbracht worden sein.

Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung nach dem Bachelorabschluss. Individuelle Ausnahmen sind gemäß dem rheinland-pfälzischen  Hochschulgesetz §35 (1) und (2) möglich, wenn z.B. die Tätigkeit einschlägig ist und auf einem angemessenen Qualitätsniveau ausgeübt wurde. Diese Tätigkeiten sind zu belegen.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber werden unter Auflagen zugelassen werden, die einen Hochschulabschluss nach Absatz 1 oder 2 und weniger als 210 ECTS-Punkte aber mindestens 180 ECTS nachweisen. Diese Auflagen können beispielsweise durch den Erwerb individuell geeigneter, zusätzlicher ECTS-Punkte aus dem Modulangebot der Bachelorstudiengänge der beteiligten Fachbereiche der Hochschule Kaiserslautern durch Anrechnung qualifizierter beruflicher oder praktischer Tätigkeit sowie Weiterbildung erfüllt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 180 ECTS-Punkte nachweisen können, werden nicht zum Studium zugelassen. Die Zulassungskommission teilt den zugelassenen Studierenden die Auflagen vor Beginn des Masterstudiums schriftlich mit; fachlich begründete Vorschläge der zugelassenen Studierenden können berücksichtigt werden. Die Auflagen können vor oder während des Studiums erfüllt werden. Spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit müssen alle Auflagen erfüllt sein. Sofern Studienbewerberinnen oder Studienbewerber es beantragen, können sie das Studium auch ohne Erbringung der Auflagen abschließen. Mit dem Antrag erklären die Studienbewerberinnen und Studienbewerber, dass ihnen bekannt ist, dass es bei einem Verzicht zu Nachteilen in der beruflichen oder akademischen Laufbahn kommen kann.

Vorpraktikum

Studienbeginn
Sommersemester und Wintersemester

Lehrsprache
Deutsch / Englisch

Akkreditierung

Noch Fragen zum Studium?

Studiengangsleiter MBW (B. Sc.)

Studiengangkoordination MBW

Näheres zum Studiengang

Der berufsbegleitende Master Medizin- und Biowissenschaften richtet sich an Berufstätige, die in Bereichen wie medizinische Forschung, Biotechnologie, Pharma oder Gesundheitswesen durchstarten wollen ohne ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen zu müssen.

Der Teilzeitstudiengang kombiniert die online-Lehre mit Selbstlernphasen. Die online-Lehre findet an den Wochenenden statt und erlauben es dir so, deiner beruflichen Tätigkeit weiter nachzugehen, sei es in Teilzeit, aber auch bis hin zu Vollzeit. Die in online-Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen werden in der Regel aufgezeichnet für eine einfache Nachbereitung oder für den Fall, dass man mal nicht teilnehmen konnte. 

 

Der Master dauert 5 Semester, in denen du 90 ECTS sammelst (60 ECTS für Module, 30 ECTS für die Masterarbeit.

Studieninhalte

Der Studiengang kombiniert fundierte Theorie mit praxisorientierten Anwendungen. Die Module umfassen:

  • Biologie: Vertiefung der Zell- und Molekularbiologie als Grundlage für biotechnologische und medizinische Innovationen.
  • Technisches Wahlpflichtfach (1. Semester, wählbar):
    • Neurotechnologien für die Rehabilitation: Einführung in moderne Technologien zur Verbesserung der neurologischen Rehabilitation. Du lernst Methoden der Neurotechnik, neuronale Kommunikation, elektrophysiologische Verfahren, bildgebende Techniken, Neurofeedback, Neuroprothesen und Brain-Machine-Interfaces (BMI) kennen. Praxisnahe Fallstudien, z. B. Tiefenhirnstimulation bei Parkinson, Neurofeedback bei ADHS oder invasive/nicht-invasive BMIs für Schlaganfallpatienten, vertiefen die Anwendung.
    • Mobile Systeme in der Medizintechnik: Entwicklung von Point-of-Care-Diagnostik, Medizintechnik für den Haushalt (z. B. Blutdruckmessung, EKG), implantierten Sensoren/Pumpen, Gesundheits- und Fitnesstrackern sowie Robotik. Du analysierst Chancen und Risiken von Trackern und lernst rechtliche Vorgaben für Medizinprodukte (CE, Medical Device Regulation) kennen.
    • Molekulare Onkologie: Erforschung molekularer und zellbiologischer Mechanismen der Tumorentstehung und -entwicklung, inklusive Onkogene, Tumorsuppressorgene, Tumorgenetik, Tumormetabolismus, Tumorumgebung und Tumormarker.
    • 3R methods and principles: Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit, Tierversuche zu ersetzen oder zu reduzieren. Du lernst technologische Alternativen, gesellschaftliche Aspekte und systematische Ansätze wie Qualitäts- und Projektmanagement kennen. Themen umfassen Belastungseinschätzung, Leidensbegrenzung, Hygiene in Versuchstierhaltungen, Biologie und Haltung von Versuchstieren, Gentechnik, Probenentnahme, Narkose, Analgesie und tierschutzgerechtes Töten.
    • Journal Club: Lesen, Analysieren und Diskutieren aktueller Forschungsliteratur. Du lernst, wissenschaftliche Publikationen zu analysieren, kritisch zu diskutieren und mit anderen Veröffentlichungen zu vergleichen, indem du exemplarische oder selbst gewählte Publikationen präsentierst.
    • Neurophysiologie und Neuropharmakologie: Verständnis der Funktionsweise des zentralen und peripheren Nervensystems sowie der Entwicklung neuropharmakologischer Substanzen. Du lernst neuronale Signalübertragung, synaptische Prozesse und Messmethoden kennen, mit Fokus auf Medikamentenentwicklung für neurologische Erkrankungen wie Epilepsie oder Depression. Fallstudien vertiefen die Anwendung.
  • -omics: Einsatz von Hochdurchsatztechnologien wie Genomik und Proteomik zur Analyse biologischer Daten.
  • Labormanagement: Labororganisation und Personalführung, Qualitätssicherung und Einhaltung von Sicherheitsstandards in biomedizinischen Laboren.
  • Nichttechnisches Wahlpflichtfach (2. Semester, wählbar):
    • Recht - M-MBW 6.1: Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. Gesundheitsrecht, Patentrecht und ethische Vorgaben in der Forschung.
    • Interkulturelle Kompetenzen: Förderung von Fähigkeiten für die Zusammenarbeit in internationalen und interkulturellen Teams im Gesundheitswesen.
    • Medizingeschichte: Historische Entwicklung der Medizin und deren Einfluss auf moderne Praktiken und ethische Fragestellungen.
    • Gesundheitsökonomie: Analyse von Finanzierungsmodellen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Gesundheitssystem.
    • Gesprächstechniken: Entwicklung kommunikativer Fähigkeiten für den professionellen Umgang mit Patienten, Kollegen und Stakeholdern.
  • Spezielle Medizin: Vertiefung in medizinischen Fachbereichen wie Onkologie, Kardiologie oder Neurologie.
  • Stammzellbiologie: Grundlagen und Anwendungen der Stammzellforschung in der regenerativen Medizin.
  • Medizinische Studien: Planung, Durchführung und Auswertung klinischer Studien.
  • Wissenschaftliche Methoden: Techniken der Hypothesenbildung, Datenerhebung und wissenschaftlichen Kommunikation.
  • Pharmakologie und Toxikologie: Wirkmechanismen, Entwicklung und Sicherheitstests von Arzneimitteln.
  • Masterprojekt: Praxisnahe heranführung an einForschungsprojekt, idealerweise in Kooperation mit deinem Arbeitgeber. 
  • Abschlussmodul: Erstellung der Masterarbeit über 6 bis 9 Monate, sowie abschliessendem Kolloquium.

Mit dem Master of Science bist du bereit für spannende Karrieren in:

  • Forschung und Entwicklung (z. B. Pharma oder akademische Institute),
  • Medizinische Studienleitung und medizinischer Datenanalyse,
  • Medizintechnik (z. B. innovative Geräte),
  • Gesundheitsmanagement (z. B. in Krankenhäusern oder Behörden).
  • Projekt- und Personalführung

Der Abschluss öffnet Türen zu Führungspositionen – auch international!

 

Im Master Medizin- und Biowissenschaften erwirbst du folgende Kompetenzen:

Du vertiefst dein fachliches Wissen systematisch und baust es auf deinem Bachelor-Niveau deutlich aus.

Du kannst wissenschaftliche Positionen erkennen, klar beschreiben und kritisch bewerten.

Du beherrschst die englische Fachsprache auf hohem Niveau und kannst aktuelle englischsprachige Forschungsliteratur sicher verstehen, analysieren und interpretieren.

Du übersetzt wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis und wendest aktuelle Forschungsergebnisse auf konkrete medizinisch-biologische Fragestellungen an.

Du kennst die zentralen Begriffe, Fachterminologien und Grenzen deines Fachgebiets – auf Deutsch und Englisch.

Du wendest dein Wissen flexibel auf neue Situationen an und löst komplexe Probleme eigenständig.

Du erkennst multidisziplinäre Zusammenhänge und nutzt sie gezielt für Lösungen.

Du triffst mit analytischen und methodisch fundierten Ansätzen fundierte wissenschaftliche Entscheidungen.

Du handelst eigenverantwortlich und innovativ in berufsrelevanten Bereichen der Biologie und Medizin.

Du kommunizierst komplexe Inhalte klar und zielgruppengerecht – sowohl mit Fachpublikum als auch mit Laien, auf Deutsch und Englisch.

Der Abschluss qualifiziert dich für leitende Aufgaben und bildet eine starke Grundlage für eine Promotion.

Ein Bachelorabschluss über 210 ECTS in Medizin- und Biowissenschaften, Angewandten Lebenswissenschaften, Angewandter Pharmazie oder einem vergleichbaren Studiengang aus dem Bereich Pharma, Bio oder Medizin.

Bei Studienabschlüssen mit weniger als 210 ECTS besteht die Möglichkeit nach individueller Vereinbarung passend ergänzende Module aus unserem Bachelorangebot parallel zum Masterstudium zu belegen. 

Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung nach dem Bachelorabschluss. Individuelle Ausnahmen sind gemäß dem rheinland-pfälzischen  Hochschulgesetz §35 (1) und (2) möglich, wenn z.B. die Tätigkeit einschlägig ist und auf einem angemessenen Qualitätsniveau ausgeübt wurde. Diese Tätigkeiten sind zu belegen.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber werden unter Auflagen zugelassen werden, die einen Hochschulabschluss nach Absatz 1 oder 2 und weniger als 210 ECTS-Punkte aber mindestens 180 ECTS nachweisen. Diese Auflagen können beispielsweise durch den Erwerb individuell geeigneter, zusätzlicher ECTS-Punkte aus dem Modulangebot der Bachelorstudiengänge der beteiligten Fachbereiche der Hochschule Kaiserslautern durch Anrechnung qualifizierter beruflicher oder praktischer Tätigkeit sowie Weiterbildung erfüllt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 180 ECTS-Punkte nachweisen können, werden nicht zum Studium zugelassen. Die Zulassungskommission teilt den zugelassenen Studierenden die Auflagen vor Beginn des Masterstudiums schriftlich mit; fachlich begründete Vorschläge der zugelassenen Studierenden können berücksichtigt werden. Die Auflagen können vor oder während des Studiums erfüllt werden. Spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit müssen alle Auflagen erfüllt sein. Sofern Studienbewerberinnen oder Studienbewerber es beantragen, können sie das Studium auch ohne Erbringung der Auflagen abschließen. Mit dem Antrag erklären die Studienbewerberinnen und Studienbewerber, dass ihnen bekannt ist, dass es bei einem Verzicht zu Nachteilen in der beruflichen oder akademischen Laufbahn kommen kann.

Als berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang der Hochschule Kaiserslautern ist der Studiengang Master Medizin- und Biowissenschaften kostenpflichtig.
Die erhobenen Gebühren fließen vorrangig in den Studiengang und decken die Kosten der Lehre, der Studienorganisation sowie der Verwaltung. 
Es werden pro Semester Studiengebürhren von ca. €2250 an, die sich innerhalb der Regelstudienzeit nicht verändern.
Hinzu kommen die üblichen Semesterbeiträge für Hochschule und Studierendenwerk von z.Z. €139 pro Semester für den Standort Zweibrücken.
Zur Zeit müssen die Gebühren am Anfang des Semesters bezahlt werden, es wird aber daran gearbeitet das zukünftig monatliche Zahlungen möglich sind.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Absatz 1 und 2 HochSchG verfügen und zusätzlich eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert haben, werden zum Studium zugelassen, wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden haben, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt wird. Das für die Eignungsprüfung maßgebliche Verfahren regelt die Anlage 3 der Fachprüfungsordnung. Die Regelungen der Prüfungsordnung gelten für die Eignungsprüfung entsprechend.

Die wissenschaftliche Qualifikation muss durch eine wissenschaftliche Abschlussarbeit erbracht worden sein.

Grundsätze

 

Die Anrechnung von Leistungen aus vorangegangenen Studiengängen oder anderen Hochschulen erfolgt gemäß § 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) bzw. der fachspezifischen Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Medizin- und Biowissenschaften. Ziel ist eine individuelle, transparente und rechtssichere Prüfung der Gleichwertigkeit von Inhalten, Umfang und Niveau.

 

Verfahren im Bewerbungsprozess

 

Bewerberinnen und Bewerber reichen Leistungsnachweise (Modulbeschreibungen, Transcript of Records, Zeugnisse etc.) entweder über das Online-Bewerbungsportal oder per E-Mail an den Studiengangsleiter ein.

Der Studiengangsleiter prüft die eingereichten Unterlagen auf fachliche Gleichwertigkeit und entscheidet über die Anrechenbarkeit.

Bei unvollständigen Unterlagen fordert der Studiengangsleiter fehlende Dokumente nach.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten zeitnah eine schriftliche Rückmeldung (per E-Mail), welche Leistungen anerkannt werden können und welche ggf. nicht.

Bei Bachelorabsolventinnen und -absolventen mit nur 180 CP wird im Rahmen dieser Prüfung festgelegt, welche Auflagen (zusätzliche Module) zu erbringen sind. Diese Auflagen werden den Bewerberinnen und Bewerbern ebenfalls schriftlich mitgeteilt.

 

Verfahren nach der Immatrikulation (hochschulinterne Anerkennung)

 

Studierende stellen nach der Einschreibung einen formellen Antrag auf Anerkennung von Leistungen (i. d. R. über das Formular des Prüfungsamts).

Der Antrag wird zusammen mit den entsprechenden Modulbeschreibungen und Leistungsnachweisen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (PA-Vorsitz) eingereicht.

Der PA-Vorsitz prüft die Gleichwertigkeit und entscheidet über die Anrechnung.

Die Entscheidung wird dem Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt.

Das Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen im System und informiert die Studierenden über den aktuellen Stand ihres Leistungsstands.

Noten werden gemäß ggfs. durchgeführter Mittelungen oder Gewichtungen berechnet bzw. übernommen. Unbenotete Leistungen oder Anrechnungen werden ebenfalls als unbenotet verbucht.

 

Fristen und Hinweise

 

Eine Anrechnung sollte möglichst vor Beginn des Studiums initiiert werden, um eine optimale Studienplanung zu ermöglichen. Die Anträge selber können erst nach erfolgter Immatrikulation gestellt werden.

Spätere Anträge sind grundsätzlich möglich, sollten jedoch spätestens bis Ende des ersten Fachsemesters gestellt werden.

Die Entscheidungen des PA-Vorsitzenden sind den Studierenden zu begründen. Gegen ablehnende Bescheide kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden.