Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen, Bewerbungen für den nächsten Zeitraum WS 24/25 bis SS 25 sind voraussichtlich ab Mai 2024 möglich. Bitte informieren Sie sich auf dieser Website.

Bewerbung für ein Deutschlandstipendium

  • Die Durchführung des Auswahlverfahrens liegt in der Verantwortung der Hochschule. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Gewährung noch auf die Verlängerung einer Förderung durch ein Stipendium.
  • Das nächste Bewerbungsverfahren zum WS 2023/2024 beginnt am Montag, 22. Mai 2023 um 9:00 Uhr und endet vorraussichtlich am Donnerstag, 31. August 2023 - 23:59 Uhr. Im Vorfeld werden Sie von der Hochschulleitung via E-Mail informiert. Sie können Ihre Bewerbung innerhalb des Bewerbungszeitraumes noch ändern und aktualisieren (Achtung: Bitte merken Sie sich ihre individuelle Bewerbernummer!)
  • Sie bewerben sich mittels Online-Bewerbungsformular. Im Online-Bewerbungsformular werden Lebenslaufdaten und Anlagen zu Noten und Bescheinigungen abgefragt. Weiterhin ist ein Motivationsvideo (1-2 Min. Länge) Bestandteil Ihrer Bewerbung.
  • Ihre Bewerbung wird nach formalen Kriterien geprüft. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Unterlagen entsprechend sorgfältig auszuwählen.
  • Die ausgewählten Bewerber*innen bekommen die Möglichkeit, sich in Gruppengesprächen (5-7 Personen) dem Auswahlgremium zu präsentieren. Im Anschluss werden die Stipendien vom Auswahlgremium vergeben.
  • Zur Vorbereitung auf das Auswahlgespräch gibt es einen Fragenkatalog mit dem sie sich auf mögliche Fragen vorbereiten können.
  • Neben den fachlichen Hochschulleistungen sind ehrenamtliches sowie soziales und hochschulinternes Engagement wichtige Faktoren, nach denen neben den persönlichen Lebensumständen ausgewählt wird.
  • Detaillierte Informationen finden Sie in der Bewerbungsvereinbarung, die Sie sich bitte genau durchlesen.
  • Der Stipendienauswahlausschuss (Auswahlgremium) selbst besteht aus Vertretern der Fachbereiche und der Studierendenschaft, der Hochschulleitung und Unternehmensvertretern in beratender Funktion.
  • Das Deutschlandstipendium wird nicht auf BAföG angerechnet.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die in einem Bachelor- oder konsekutiven Masterstudiengang an der Hochschule Kaiserslautern immatrikuliert sind, sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und voraussichtlich noch mindestens zwei Semester in diesem Studiengang an der HS Kaiserslautern eingeschrieben sein werden. Bewerben können sich deutsche und ausländische Studierende.
Bei schwerwiegenden Gründen kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag um ein Semester verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung aus schwerwiegenden Gründen ist bis zum Ende der Bewerbungsphase einzureichen.
Schülerinnen und Schüler, die im jeweiligen Wintersemester ein Studium aufnehmen wollen können sich ebenfalls bewerben. StudienplatzbewerberInnen können den Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibebestätigung bis zum 30.09. nachreichen.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h. ein Stipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine weitere begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhält.

Die Vergabe des Stipendiums setzt die Bewerbung über das Onlineformular der HS Kaiserslautern voraus. Bewerbungen in Papierform können nicht angenommen werden.

Die persönliche Anwesenheit bei den Auswahlgesprächen ist verpflichtend.

Auswahlkriterien

Die Hochschule Kaiserslautern vergibt die Stipendien nach den vom Stipendiengesetz und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung festgelegten Auswahlkriterien.
Leistung und Begabung können nach dem Stipendiengesetz insbesondere wie folgt nachgewiesen werden:

  • Bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern durch:
    a) die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder
    b) die besondere Qualifikation, die zum Studium an der Hochschule Kaiserslautern berechtigt.
  • Bei bereits immatrikulierten Studierenden ab dem 2. Fachsemester durch die erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte, bei Studierenden eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegan-genen Studiums.

Außerdem werden insbesondere berücksichtigt:
besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, persönliches Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen, besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheit und Behinderung, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als allein erziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Die Durchführung des Auswahlverfahrens liegt in der Verantwortung der Hochschule.

 

Ablauf Auswahlgespräch

Sie erhalten via E-Mail eine Einladung sich dem Stipendienauswahlausschuss, ca. 20-25 Personen (Hochschulleitung, Professor*innen u.a.) in einer Gesprächsrunde vorzustellen. Die persönliche Anwesenheit ist verpflichtend. Aktuell sind folgende Tage für die Auswahlgespräche geplant, bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bewerbung:

Dienstag, 7. November 2023 – ganztägig

Donnerstag, 9. November 2023 – ganztägig

Sie werden in Gruppen eingeteilt. Aus dem Stipendienauswahlausschuss heraus werden Fragen an Sie gestellt. Die Fragerunde dauert etwa 20 Minuten.

Werden Sie für ein Stipendium ausgewählt, erhalten Sie im Anschluss die schriftliche Mitteilung samt Einladung zur feierlichen Vergabe der Stipendien am Donnerstag, 30. November 2023.

Das Stipendium wird rückwirkend zum September 2023 ausgezahlt.

Weitere Hinweise

Die Stipendienhöhe beträgt 300,- Euro/Monat (3.600,- Euro/Jahr), die je zur Hälfte von privaten Mittelgebern sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt werden. Das Stipendium wird nicht auf das BAföG angerechnet. Es sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten und die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.

Das Stipendium kann ab dem ersten Fachsemester vergeben werden. Die Entscheidung über eine Bewilligung erfolgt schriftlich. Das Stipendium wird in der Regel für zwei Semester bewilligt. Anschließend kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden. Die maximale Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung eines Kindes, so kann die Förderungsdauer auf Antrag verlängert werden.

Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Gewährung noch auf die Verlängerung eines Stipendiums.