Stipendien für alleinerziehende Studierende
Studieren mit Kind stellt eine komplexe Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende, die häufig Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind. Das Stipendium soll die Studierenden bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben unterstützen und somit einen positiven Beitrag auf den Studienerfolg leisten.
Zurzeit werden zweimal jährlich Stipendien in Form von Sachkostenbeihilfe für die Dauer von 6 Monaten vergeben. Auf Antrag können diese verlängert werden. Der Antrag muss bis 1. November (Wintersemester) bzw. 1. April (Sommersemester) vorliegen, zusammen mit einer aktuellen Leistungsübersicht des Prüfungsamtes und einer Immatrikulationsbescheinigung für das jeweilige Semester.
Die Förderung beginnt jeweils rückwirkend zum Semesterbeginn, in dem der Antrag gestellt wurde und endet sofort, wenn das Studium abgebrochen wird.
Sie müssen bei Förderbeginn als Student*in an der Hochschule Kaiserslautern eingeschrieben sein. Sie müssen alleinerziehende*r Mutter/ Vater sein und dies entsprechend nachweisen. Ein persönliches Gespräch ist Bestandteil des Bewerbungsverfahrens. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis 1. November / 1. April vorliegen.
Falls Sie BAföG beziehen oder eine Berufstätigkeit ausüben, deren Umfang die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) übersteigt ,wird Ihre Situation im Einzelfall geklärt.
Bei finanziellen Engpässen können Anträge auch außerhalb der Fristen eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Stabsstelle Diversitätsmanagement.
- Antrag mit Informationen zur Antragsteller*in: Download Formblatt
- Motivationsschreiben, aus der die gegenwärtige Situation der Bewerber*in und die Motivation zur Bewerbung für das Stipendium hervorgehen
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
- Hochschulzugangsberechtigung
- aktuelle, ausführliche Leistungsübersicht vom Prüfungsamt mit Unterschrift
- Haushaltseinkommensnachweis (tabellarische Auflistung monatliche Ein- und Ausgaben)
- BAföG Bescheid, befürwortet oder abgelehnt
- Meldebescheinigung der Antragsteller*in und des anderen Elternteils
- evtl. Sorgerechtsverfügung
- Geburtsurkunde des Kindes/ Mutterpass bei Schwangerschaft
- Info über die Art der Betreuung des Kindes
- Eine Bescheinigung über eventuelles Engagement im sozialen Bereich
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Gewährung noch auf die Verlängerung eines Stipendiums.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Diversitätsmanagement.
Kontakt
Mitarbeiterin Stabsstelle Diversitätsmanagement, Behindertenbeauftragte für Studierende, Gleichstellungsbeauftragte
- +49 631 3724-5529isabell.lobert(at)hs-kl(dot)de
- Campus Zweibrücken
- Raum C104