FAQ Rechtliches im E-Learning

Urheberrechtskonformes Präsentationsmaterial (abhängig von Veröffentlichungsart) ist Grundvoraussetzung für alle Darstellungsformate:

https://www.bmbf.de/de/was-forschende-und-lehrende-wissen-sollten-9523.html

In der Regel keine besonderen rechtlichen Anforderungen bei interner Verwendung für die Veranstaltung, sofern im Einverständnis mit Professor*innen/Dozent*innen; keine zusätzliche Einverständniserklärung erforderlich

1. Veröffentlichung nur für die Teilnehmer*innen einer Veranstaltung im Rahmen des Lehrangebots der Hochschule

  • In der Regel keine besonderen rechtlichen Anforderungen bei interner Verwendung für die Veranstaltung, sofern im Einverständnis mit Professor*innen/Dozent*innen; keine zusätzliche Einverständniserklärung erforderlich

2. Open oder Weitergabe an andere Einrichtungen

Streaming, Aufzeichnung und Bereitstellung einer Vorlesung/eines Online-Szenarios mit erkennbaren Teilnehmer*innen

  • Rechtlich noch zu prüfen, ob es gegenüber den Teilnehmer*innen ausreicht, entsprechend über das Format und die Möglichkeit der Anonymität zu informieren und ansonsten von einem unwiderruflichem Nutzungsrecht auszugehen.
  • Sofern es für die Teilnehmer*innen nicht vermeidbar ist, erkennbar zu werden, müssten Einverständniserklärungen eingeholt werden. Das gilt m. E. auch, wenn das Datenmaterial nach Durchführung der Veranstaltung (also spätestens nach der Prüfung) weiter zur Verfügung gestellt werden soll.
  • Je nach Nutzungs-/Veröffentlichungsart auch Übertragung der Nutzungsrechte von den Professor*innen an die Hochschule durch Einverständniserklärung erforderlich.

Hier können die erforderlichen Dokumente heruntergeladen werder:

Einverständniserklärung Referent_innen

Einverständniserklärung Referent_innen_mit_Optionen