Das Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren

in Rheinland-Pfalz

 

 

 

 

Das Berufungsverfahren für Professuren an Hochschulen in Rheinland-Pfalz ist ein mehrstufiges, transparentes Auswahlverfahren, das die Qualität von Forschung und Lehre sicherstellen soll. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Landeshochschulgesetz (HochSchG) sowie hochschulinterne Satzungen und Ordnungen.

Ablauf des Berufungsverfahrens:

 

  1. Eröffnung des Berufungsverfahrens mit der (Wieder-)Zuweisung der Professur
    Der Fachbereich beantragt auf Basis des Bedarfs in Forschung und Lehre die Zuweisung einer Professur bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule.
  2. Bildung der Berufungskommission
    Die Berufungskommission besteht aus fachlich versierten Mitglieder der Hochschule aus allen Statusgruppen sowie externen Fachexpert:innen und wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten eingesetzt. Sie wird das Auswahlverfahren durchführen und den Besetzungsvorschlag erstellen.
  3. Ausschreibung der Professur
    Die Professur wird öffentlich und i.d.R. international unter Angabe der Anforderungen der Stelle und den sich stellenden Aufgaben ausgeschrieben.
  4. Vorauswahl
    Die Berufungskommission prüft auf Basis der Ausschreibung und des Anforderungsprofils alle eingegangenen Bewerbungen und entscheidet, wer zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen wird.
  5. Probelehrveranstaltung und Listenbildung
    Bei einer Probelehrveranstaltung, einem wissenschaftlichen Vortrag und dem Gespräch mit der Berufungskommission erhalten ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber die Chance sich vorzustellen und die Passung auf die Professur darzulegen. Die Berufungskommission erstellt eine vorläufige Besetzungsliste, die meistens drei Personen umfasst.
  6. Begutachtung
    Fachlich versierte hochschulexterne Professorinnen und Professoren unterstützen die Berufungskommission mit der Erstellung vergleichender Gutachten über die Bewerber:innen der Besetzungsliste. Auf Grundlage der Ergebnisse des gesamten Auswahlverfahrens legt die Berufungskommission die finale Besetzungsliste fest.
  7. Gremientätigkeit
    Der Fachbereichsrat verabschiedet den endgültigen Besetzungsvorschlag und leitet diesen an den Präsidenten weiter mit der Bitte um Befassung im Senatsausschuss für Berufungsfragen.  Stimmt dieser der Besetzungsliste zu, bittet der Präsident das zuständige Ministerium um Ruferteilung.
  8. Ruferteilung
    Das Ministerium erteilt bei Zustimmung zum Besetzungsvorschlag der dem Erstplatzierten den Ruf auf die Professur.
  9. Rufannahme und Berufungsverhandlung
    Erklärt die berufene Person die grundsätzliche Bereitschaft den Ruf anzunehmen, so lädt der Präsident zum Berufungsgespräch ein. Hier wird die weitere Ausgestaltung der Professur besprochen. Nach erfolgreichem Abschluss des Gesprächs nimmt die:der Berufene die Professur an und alle weiteren Schritte für die Ernennung werden seitens der Hochschule eingeleitet.
  10. Ernennung
    Der Präsident überreicht die durch das zuständige Ministerium ausgestellte Ernennungsurkunde.
  11. Dienstantritt und Onboarding
    Bereits vor dem eigentlichen Dienstantritt unterstützen und beraten die Fachbereiche und auch die zentrale Servicestelle Implacement alle neu berufenen Professorinnen und Professoren bei allen für sie wichtigen Themen.