Bachelor Wirtschaft und Recht
Der praxisorientierte Bachelor-Studiengang
Wirtschaft und Recht
verbindet betriebswirtschaftliche und juristische Inhalte mit internationaler Ausrichtung.
Durch die Kombination aus BWL und Jura eröffnen sich Absolventen beste Karrierechancen.
Der Studiengang „Wirtschaft und Recht“ in Kooperation mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht ist in Deutschland einmalig
- Hier werden sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Themengebiete in den jeweiligen Modulen gelehrt.
- Ziel dieses Studiengangs:
- Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
- Berücksichtigung beider Schwerpunkte in der Praxis
Beste Aussichten in der Wirtschaft in folgenden Unternehmensbereichen
Management in mittleren und großen Unternehmen
- Wirtschaftsprüfung
- Steuerberatung
- Insolvenzberatung
- Unternehmensberatung
- Eventmanagement
- Gesundheitswesen
- Staatliche Einrichtungen
"Wirtschaft und Recht" in Zweibrücken
Im modernen zukunftsweisenden Studiengang "Wirtschaft und Recht" bringt die Kooperation der Hochschule Kaiserslautern mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht das auf beiden Seiten vorhandene Expertenwissen zusammen, was wiederum für die spätere berufliche Laufbahn von Vorteil ist.
Der Pfälzische Merkur berichtete über den neuen Studiengang "Wirtschaft und Recht" in Zweibrücken. Nähere Informationen finden Sie hier.
Auf einen Blick
Abschluss
Bachelor of Arts
Studiengangsart
Grundständiger Studiengang, Präsenzstudium
Studienmodell
Vollzeitstudium
Campus
Zweibrücken
Fachbereich
Betriebswirtschaft
Regelstudienzeit
7 Semester
Zugangsvoraussetzungen
Vorpraktikum
Studienbeginn
Wintersemester
Lehrsprache
Deutsch
Akkreditierung
akkreditiert bis 31.09.2026, Systemakkr.
Registrierung für Studieninteressierte
Hier können Sie sich bereits vor der Öffnung des Bewerber-Portals für diesen Studiengang registrieren!
Kontakt
Studiengangsleitung
- +49 631 3724-5255thomas.soebbing(at)hs-kl(dot)de
- Campus Zweibrücken
- Raum H330
Studierendensekretariat
- +49 631 3724-5125diana.auer(at)hs-kl(dot)de
- Campus Zweibrücken
- Raum H105
Pfälzisches Oberlandesgericht
Hier finden Sie weitere Informationen zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken
Information & Beratung:
Antworten auf alle Fragen rund um das Studium "Wirtschaft und Recht" erhalten Sie hier: ba-wur(at)hs-kl(dot)de
Mit Wirtschaft und Recht studiert man eine solide Grundlage, mit der man nichts falsch machen kann.
Prof. Dr. Thomas Söbbing
Studiengangsleiter Wirtschaft und Recht
Mich reizt immer wieder die Verzahnung von wirtschaftlichem und juristischem Denken - Studierende, die von Praktikern lernen über den ökonomischen, aber auch juristischen Tellerrand hinaus sehen zu können.
Alexander Schwarz
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Zweibrücken
Und nach dem Bachelor Wirtschaft und Recht kommt ...
der Master Wirtschaft und Recht
1. Die Zulassung zum Master-Studiengang Wirtschaft und Recht verlangt
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften, vorzugsweise mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt,
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit Abschluss Wirtschaftsjurist, oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium,
2. Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge müssen mit der Endnote 2,9 (oder besser), rechtswissenschaftliche Studiengänge müssen mit der Endnote 6,0 Punkte oder besser (Ersten Prüfung gem. § 5 DRiG) abgeschlossen sein.
3. Fachspezifische Mindestqualifikation
- Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge (B.A.) müssen den Nachweis von Kenntnissen des Deutschen Zivilrechts im Wert von mindestens 15 ECTS erbringen; dabei müssen mindestens 5 ECTS auf das Lehrgebiet Individualarbeitsrecht entfallen.
- Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge (LL.B., Staatsexamen, oder vergleichbar) müssen den Nachweis von Modulen aus dem Lehrgebiet der Wirtschaftswissenschaften (i.e.S.) im Wert von mindestens 15 ECTS erbringen.
4. Soweit die fachspezifische Mindestqualifikation zur Zeit des Zulassungsantrags nicht nachgewiesen werden kann, ist eine Zulassung unter Auflagen möglich. Nicht nachgewiesene arbeitsrechtliche Kenntnisse können durch erfolgreichen Abschluss des Moduls „Arbeitsrecht“ im Studiengang Wirtschaft und Recht (B.A.), oder durch einen vom Fachbereich angebotenen Brückenkurs nachgewiesen werden.
5. gute Englischkenntnisse sollten vorhanden sein