Bachelor Wirtschaft und Recht

Der praxisorientierte Bachelor-Studiengang

Wirtschaft und Recht

verbindet betriebswirtschaftliche und juristische Inhalte mit internationaler Ausrichtung.

Durch die Kombination aus BWL und Jura eröffnen sich Absolventen beste Karrierechancen.

 

Der Studiengang „Wirtschaft und Recht“ in Kooperation mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht ist in Deutschland einmalig

  • Hier werden sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Themengebiete in den jeweiligen Modulen gelehrt.
  • Ziel dieses Studiengangs: 
    • Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
    • Berücksichtigung beider Schwerpunkte in der Praxis
       

Beste Aussichten in der Wirtschaft in folgenden Unternehmensbereichen

Management in mittleren und großen Unternehmen

  • Wirtschaftsprüfung
  • Steuerberatung
  • Insolvenzberatung
  • Unternehmensberatung
  • Eventmanagement
  • Gesundheitswesen
  • Staatliche Einrichtungen

 

"Wirtschaft und Recht" in Zweibrücken

Im modernen zukunftsweisenden Studiengang "Wirtschaft und Recht" bringt die Kooperation der Hochschule Kaiserslautern mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht das auf beiden Seiten vorhandene Expertenwissen zusammen, was wiederum für die spätere berufliche Laufbahn von Vorteil ist.

Der Pfälzische Merkur berichtete über den neuen Studiengang "Wirtschaft und Recht" in Zweibrücken. Nähere Informationen finden Sie hier.

Auf einen Blick

Abschluss
Bachelor of Arts

Studiengangsart
Grundständiger Studiengang, Präsenzstudium

Studienmodell
Vollzeitstudium

Campus
Zweibrücken

Fachbereich
Betriebswirtschaft

Regelstudienzeit
7 Semester

Zugangsvoraussetzungen

Vorpraktikum

Studienbeginn
Wintersemester

Lehrsprache
Deutsch

Akkreditierung
akkreditiert bis 31.09.2026, Systemakkr.

Registrierung für Studieninteressierte

Hier können Sie sich bereits vor der Öffnung des Bewerber-Portals für diesen Studiengang registrieren!

Kontakt

HSKL

Studierendensekretariat

Pfälzisches Oberlandesgericht

Hier finden Sie weitere Informationen zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken

Information & Beratung:

Antworten auf alle Fragen rund um das Studium "Wirtschaft und Recht" erhalten Sie hier: ba-wur(at)hs-kl(dot)de

Mit Wirtschaft und Recht studiert man eine solide Grundlage, mit der man nichts falsch machen kann.

Prof. Dr. Thomas Söbbing
Studiengangsleiter Wirtschaft und Recht

 

 

Mich reizt immer wieder die Verzahnung von wirtschaftlichem und juristischem Denken - Studierende, die von Praktikern lernen über den ökonomischen, aber auch juristischen Tellerrand hinaus sehen zu können. 

Alexander Schwarz
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Zweibrücken

Und nach dem Bachelor Wirtschaft und Recht kommt ...

der Master Wirtschaft und Recht

Abschluss
Master of Arts
Studiengangsart
Konsekutiver Studiengang, Präsenzstudium
Campus
Zweibrücken
Fachbereich
Betriebswirtschaft
Regelstudienzeit
3 Semester
Zugangsvoraussetzungen

1. Die Zulassung zum Master-Studiengang Wirtschaft und Recht verlangt

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften, vorzugsweise mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt,
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit Abschluss Wirtschaftsjurist, oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium,

2. Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge müssen mit der Endnote 2,9 (oder besser), rechtswissenschaftliche Studiengänge müssen mit der Endnote 6,0 Punkte oder besser (Ersten Prüfung gem. § 5 DRiG) abgeschlossen sein.

3. Fachspezifische Mindestqualifikation

  • Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge (B.A.) müssen den Nachweis von Kenntnissen des Deutschen Zivilrechts im Wert von mindestens 15 ECTS erbringen; dabei müssen mindestens 5 ECTS auf das Lehrgebiet Individualarbeitsrecht entfallen.
  • Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge (LL.B., Staatsexamen, oder vergleichbar) müssen den Nachweis von Modulen aus dem Lehrgebiet der Wirtschaftswissenschaften (i.e.S.) im Wert von mindestens 15 ECTS erbringen.

4. Soweit die fachspezifische Mindestqualifikation zur Zeit des Zulassungsantrags nicht nachgewiesen werden kann, ist eine Zulassung unter Auflagen möglich. Nicht nachgewiesene arbeitsrechtliche Kenntnisse können durch erfolgreichen Abschluss des Moduls „Arbeitsrecht“ im Studiengang Wirtschaft und Recht (B.A.), oder durch einen vom Fachbereich angebotenen Brückenkurs nachgewiesen werden.

5. gute Englischkenntnisse sollten vorhanden sein 

Vorpraktikum
Nicht erforderlich
Studienbeginn
Sommersemester und Wintersemester SS empfohlen
Lehrsprache
Deutsch
Akkreditierung
akkreditiert bis 29.02.2028, Systemakkreditierung