Drehanfrage für alle Standorte der Hochschule Kaiserslautern
Für Bild-, Ton und Filmaufnahmen an der Hochschule Kaiserslautern benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Referat Hochschulkommunikation beantragen.
Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Aufnahmen zu gewährleisten, füllen Sie bitte das folgende Formular mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin aus. Dann können wir auch betroffene Personen und Einrichtungen über Ihr Vorhaben informieren. Wir müssen dabei unsere Interessen wahren: z.B darf der Lehrbetrieb nicht gestört werden). Drohnenaufnahmen sind in der Regel untersagt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Regel nur Aufnahmen mit Bezug zur Hochschule Kaiserslautern genehmigen. Ihre Aufnahmen dürfen auch nur für die vereinbarte Nutzung verwendet werden.
Beachten Sie bitte, dass diese Drehgenehmigung Sie nicht von den Pflichten der Datenschutzgrundverordnung befreit.
Nutzungsbedingungen
- Film-, Audio- und Fotoaufnahmen auf dem Gelände und/oder in den Gebäuden der HS KL bedürfen der Genehmigung durch das Referat Hochschulkommunikation der HS KL
- Der Lehr- und Forschungsbetrieb sowie Dritte, die sich auf dem Gelände der HS KL aufhalten, dürfen durch die Aufnahmen nicht beeinträchtigt werden.
- Wird die HS KL im Vor- bzw. Abspann, der An- oder Abmoderation oder in der Bildunterschrift als Ort der Aufnahme genannt, so ist dabei folgende Formulierung zu verwenden: Hochschule Kaiserslautern.
- Der Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber haftet gegenüber der HS KL für alle Schäden, die im Zusammenhang mit oder als Folge der Aufnahmearbeiten entstehen.
- Die HS KL haftet nicht für das Gelingen der Aufnahmen oder mögliche Behinderungen der Aufnahmen durch Baumaßnahmen oder Veranstaltungen.
- Der Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber stellt der HS KL von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die gegen die HS KL im Zusammenhang mit der Aufnahmetätigkeit geltend gemacht werden.
Die Rechte Dritter im Zusammenhang mit den beantragten Film-, Audio- und Fotoaufnahmen bleiben unberührt. Die Aufnahme unbeteiligter Personen (z.B. Studierende oder Beschäftigte) ist ohne deren Einwilligung nicht gestattet. Der Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber sorgt für die Wahrung der Rechte Dritter am eigenen Bild und ergreift die insofern erforderlichen rechtlichen Maßnahmen (DSGVO ).
- Die Aufnahmen sind nur für den im Genehmigungsformular angegebenen Zweck freigegeben, weitergehende Verwendungen/Nutzungen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Mehrfachnennung möglich.
- Eine Weitergabe der Aufnahmen oder der Nachdruckrechte an Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Referat Hochschulkommunikation der HS KL.
Die HS KL kann die Genehmigung von Film-, Audio- und Fotoaufnahmen jederzeit widerrufen.