Checkliste zur Projektdurchführung an der Hochschule Kaiserslautern

Diese Liste gibt den Projektverantwortlichen an der Hochschule Kaiserslautern (HS KL) Tipps und Hilfestellungen für die Durchführung von Forschungs- und Transfervorhaben.

Administratives

  • Bitte beachten Sie, dass spätestens mit der Einreichung eines Drittmittelantrags eine Drittmittelanzeige gestellt werden muss. (Link zu PDF-Formular)
  • Spätestens beim Eintreffen des Bewilligungsbescheides sind alle Antragsunterlagen und ggf. Nachforderungen der Drittmittelverwaltung zur Verfügung zu stellen.
  • Lesen Sie den Zuwendungsbescheid aufmerksam und beachten Sie alle Hinweise und ggf. Auflagen.
  • Wenn der Annahme der Drittmittel nichts entgegen spricht, richtet die Drittmittelverwaltung ein Projektkonto ein. Die Verwaltung der Projektmittel erfolgt über das Dezernat Haushalt und allgemeine Verwaltung (Dez. H).
  • Bei Verbundvorhaben mit anderen Institutionen (Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstituten, etc.) muss ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden. Vorlagen können beim Referat Forschung und Projektkoordination (Ref. F&P) angefragt werden, die juristische Prüfung übernimmt die Justiziarin der Hochschule. Erst nach Freigabe kann der Vertrag vom Präsidenten unterzeichnet werden.
  • Beschaffungen mit Projektmitteln sind über das Dez. H zu tätigen. Dabei sind sowohl die hochschulinternen Richtlinien als auch Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid zu beachten.
  • Ein Lesezugang zum Projektkonto im Finanzsystem der Hochschule (WebFSV) kann bei Frau Antje Neundorf oder Herrn Marc Sauerteig beantragt werden.
  • In der Regel sind sowohl Zwischenberichte abzugeben, die aus einem Sachbericht bestehen (von der Projektleitung zu erstellen) sowie aus einem zahlenmäßigen Nachweis der Drittmittelstelle des Dezernats Haushalt, als auch ein Schlussbericht nach Projektende. Die Fälligkeitstermine sind im Zuwendungsbescheid angegeben.
  • Eine Kopie des Schlussberichtes ist dem Ref. F&P elektronisch für die Archivierung zu übermitteln.
  • Projektbeteiligte Professor*innen können eine Deputatsreduzierung bekommen, die sich nach der Höhe der eingeworbenen Drittmittel richtet. Sind mehrere Personen beteiligt, so ist die gewünschte Aufteilung der Personalabteilung zu kommunizieren.

Einstellung von Projektpersonal

  • Die Einstellung von Projektpersonal ist gemeinsam mit dem Dezernat Personal (Dez. P) durchzuführen. (Art der Stelle, Tätigkeitsbeschreibung, Ausschreibung, Bewerbungsmanagement über BITE, Einbeziehung des Personalrats).
  • Personal, das in verschiedenen Projekten tätig ist, muss in der Regel einen Stundennachweis zu den Anteilen in jedem Projekt führen (s. Zuwendungsbescheid).
  • Im Falle von kooperativen Promotionen, die in das Vorhaben eingebunden sind, ist eine Betreuungsvereinbarung zwischen dem/der Betreuer*in und dem/der Promovierenden abzuschließen (Link PDF-Vorlage).

Umsetzung des Projektes

  • Forschungsprojekte müssen entsprechend der beim Fördergeber eingereichten Arbeitsprogramme abgearbeitet werden. Abweichungen vom Arbeitsplan müssen dem Fördergeber direkt mitgeteilt werden. Die beantragten Mittel können in der Regel nicht anderweitig verwendet werden. Viele Projektträger (z.B. BMBF) sind sehr strikt mit der Abwicklung, so dass Sachmittel oder Investitionen, die nicht konkret beantragt wurden, auch nicht abgerechnet werden können.
  • Grundlage für jegliche Forschungstätigkeit an der HS KL ist die Ordnung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (Link zur Intranetseite)
  • Gute wissenschaftliche Praxis schließt ein, dass beim Auftreten von Fehlern in der eigenen Forschungsarbeit in Berichten, Publikationen und Präsentationen die jeweilige Ombudsperson des Standortes der Hochschule Kaiserslautern, der Verlag und der Fördergeber informiert und der Fehler korrigiert werden muss. Zu den Prinzipien gehört es im Weiteren, lege-artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent zu hinterfragen sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.
  • Ebenso garantieren die Leitungen der wissenschaftlichen Forschungseinheiten die Voraussetzungen dafür, dass die Wissenschaftler*innen rechtliche und ethische Standards einhalten können und allen Mitgliedern der Arbeitseinheit ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind (siehe Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis inkl. Anlagen im Intranet).
  • Gemäß der „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ an der Hochschule Kaiserslautern (Stand: 17.01.2022, Veröffentlichung: 28.02.2022) sind alle Bachelor- und Master-Student*innen, Doktorand*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zu verpflichten, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten (siehe Musterformular zur Belehrung hinsichtlich guter wissenschaftlicher Praxis).
  • Die Herkunft von im Forschungsprozess verwendeten Daten, Organismen, Materialien und Software wird kenntlich gemacht und die Nachnutzung belegt; die Originalquellen werden zitiert. Art und Umfang von im Forschungsprozess entstehenden Forschungsdaten werden beschrieben. Der Umgang mit ihnen wird, entsprechend der Vorgaben im betroffenen Fach, ausgestaltet. Der Quellcode von öffentlich zugänglicher Software muss persistent, zitierbar und dokumentiert sein (Die hier aufgeführten Punkte sind exemplarisch zu betrachten und müssen an die jeweiligen Fach- und Forschungsgebiete angepasst werden).
  • Forschungsdaten müssen transparent für Dritte sein, weswegen diese auf einem zentralen Server der Hochschule abzulegen sind. Die Daten müssen nach den Vorgaben des Fördergebers für die jeweils festgelegte Zeitdauer archiviert werden. Jede*r Antragsteller*in verpflichtet sich zur Datenspeicherung und -archivierung. Das Löschen relevanter Forschungsdaten entspricht einem wissenschaftlichen Fehlverhalten.
  • Die Wissenschaftler*innen gehen mit ihrer Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten bei den entsprechenden Kommissionen bzw. bei der Hochschulleitung ein und legen diese vor.
  • Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden die Wissenschaftler*innen wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden an. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualitätssicherung und Etablierung von Standards (z.B. QM, GMP, SOP´s).
  • Die Wissenschaftler*innen dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben.
  • Bei der Bearbeitung des Projektes dürfen die Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Literatur- und Patentrecherchen helfen dies zu verhindern.
  • Falls eine Kooperationsvereinbarung existiert, sind die Regelungen darin beim Austausch von Ergebnissen zu beachten.

Veröffentlichungen

  • Autorenschaft: Jede Person (Wissenschaftler*in, Techniker*in), die einen signifikanten Beitrag zu der jeweiligen Publikation geleistet hat, muss je nach Beteiligung entweder als Mitautor*in (Co-Autor*in) oder im Bereich der Acknowledgements benannt werden. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass auch Studierende, die für die Publikation/die Präsentation substanzielle Ergebnisse im Rahmen studentischer Arbeiten erbracht haben zu benennen sind.
  • Beim Verfassen von Publikationen durch Projektbearbeitende ist grundsätzlich die/der Projektverantwortliche (i.d.R. Antragsteller*in) zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.
  • Falls eine Kooperationsvereinbarung vorhanden ist, sind die Regelungen zu Veröffentlichungen darin zu beachten.
  • Der Fördergeber ist in den Acknowledgements mit Angabe des Förderkennzeichens zu nennen.
  • Der Bewilligungsbescheid gibt i.d.R. auch Hinweise zur richtigen Verwendung des Logos des Fördergebers (z.B. bei Postern oder Präsentationen).
  • Gemäß der Open Access Policy der Hochschule und ggf. auch Vorgaben der Mittelgeber sind Veröffentlichungen nach Möglichkeit in offenen Journalen zu publizieren.
  • Es sollte auch geprüft werden, ob Daten aus dem Projekt in geeigneter Form publiziert werden können. Hinweise dazu gibt das Projekt FDM@HAW.rlp

Schutzrechte und Verwertung

  • Entsteht im Projekt eine Erfindung, so ist diese dem Arbeitgeber zu melden (Link zum Formular). Zum Themenbereich Erfindungen und Schutzrechte wenden Sie sich bitte an das Ref. F&P.
  • Einige Drittmittelgeber verlangen die Fortschreibung eines Verwertungsplans auch über die Förderdauer hinaus.