Checkliste zur Projektbeantragung an der Hochschule Kaiserslautern

  • Nutzen Sie gerne die Erfahrung des Referats Forschung und Projektkoordination (Ref. F&P) in Bezug auf Förderprogramme und Antragsverfahren und kündigen Sie Ihre geplanten Antragstellungen bei öffentlichen Mittelgebern dort frühzeitig an.
  • Machen Sie sich vorab mit den Förderbedingungen und Richtlinien des Fördergebers vertraut und verwenden Sie grundsätzlich die aktuell gültigen Vordrucke (abzurufen auf der Homepage des Fördergebers). Für die Nutzung der Vordrucke gilt grundsätzlich der Tag der Einreichung und nicht der der Erstellung des Forschungsantrages.
  • Beachten Sie bitte, dass es im Antragsprozess prinzipielle Unterschiede gibt, DFG Anträge (Sachbeihilfe) werden bspw. direkt durch die Antragstellerin/den Antragsteller über das ELAN Portal der DFG eingereicht, BMWK und BMBF Projekte dagegen durch die Hoch­schulleitung (abhängig vom Förderprogramm bspw. über Easy Online). Großgeräteanträge der DFG werden ebenfalls über den ELAN-Zugang der projektver­antwortlichen Person eingereicht, bedürfen aber der Freigabe und der Unterschrift der Hochschulleitung. Das Ref. F&P ebenso wie das Dezernat Haushalt und allgemeine Verwaltung (Dez. H) können Sie hierbei beraten und unterstützen Sie bei der Vorbe­reitung und Einreichung. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Fördergebern bzw. Projektträgern.
  • In Bezug auf mögliche Kooperationspartner aus der Wirtschaft bietet das Referat Wirtschaft und Transfer (Ref. W&T) Unterstützung an.
  • Liegt das geplante Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich (Auftragsforschung, Dienst­leitung, Gutachten), erstellt das Dez. H eine Kostenkalkulation.
  • Für die Finanzplanung in öffentlich geförderten Projektanträgen erfahren Sie die Personalkosten beim Ref. F&P bzw. im Fall von namentlich bekanntem Personal beim Dezernat Personal. Je nach Drittmittelgeber gibt es unterschiedliche Vorgaben für die Kalkulation der Personalmittel.
  • Für die Vorbereitung von Anträgen im Programm HORIZON Europe wenden Sie sich bitte an Frau Jessica Weyer.
  • Falls Eigenmittel einzubringen sind, weil die Förderquote weniger als 100% beträgt, so ist die Erbringung dieses Eigenanteils im Vorfeld mit der Kanzlerin abzustimmen.
  • Falls das geplante Vorhaben Umbaumaßnahmen erfordert, so sind diese vor der Antrag­stellung mit dem Fachbereich und mit der Kanzlerin abzustimmen.
  • In einigen Förderprogrammen ist bereits bei der Antragstellung ein Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung mit den Projektpartner einzureichen (z.B. ZIM). Vorlagen können Sie im Ref. F&P anfragen. Abstimmungen mit den Kooperationspartnern begleitet die Justiziarin der Hochschule.
  • Beachten Sie bei der Ausarbeitung der Vorhabenbeschreibung und für die Einreichung alle Details in der Förderbekanntmachung. Beim Ausfüllen von Antragsformularen und der Einreichung bietet Ihnen das Ref. F&P Unterstützung an.
  • Bitte füllen Sie möglichst früh im Antragsprozess, spätestens mit der Einreichung eines Drittmittelantrages, das Formular Drittmittelanzeige aus, das beim Dez. H eingereicht wird.
  • Falls für die Einreichung eine Unterschrift der Hochschulleitung notwendig ist, sollten die Antragsunterlagen i.d.R. mind. drei Tage vor der Einreichungsfrist vollständig vorliegen und möglichst über das Ref. F&P bei der HSL eingereicht werden.