Rasterelektronenmikroskop mit EDX, EBSD und STEM

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) im Rahmen der Ausschreibung „Großgeräteaktion für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“ in drei Förderrunden um die vorhandene gute Geräteinfrastruktur gezielt für erkenntnisorientierte Forschungsvorhaben auszubauen und zu nutzen und damit auch eine Basis für weitere DFG-Förderung zu legen.

Bei der Begutachtung wurden folgende, als gleichwertig anzusehende Punkte betrachtet:

  • das Potenzial der Maßnahme zur Erschließung der vorhandenen Geräteinfrastruktur für erkenntnisorientierte Forschung;
  • die Expertise der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler;
  • die Einbettung der Maßnahme in die strukturellen Schwerpunkte der Hochschule;
  • die institutionelle Unterstützung für den forschungsorientierten Ausbau der Geräteinfrastruktur.

In der Ausschreibungsrunde 2022 konnte der Antrag der Hochschule Kaiserslautern mit dem Titel „Charakterisierung von Werkstoffen und Strukturen mittels Rasterelektronenmikroskopie und EDX, EBSD sowie STEM Analytik“ das Gutachter*innengremium überzeugen.

Mit der Bewilligung werden durch die DFG Mittel für die Beschaffung des Rasterelektronenmikroskops mit EDX, EBSD sowie STEM Analytik, einen Ionenmiller und ein Sputtergerät sowie Personalmittel für eine wissenschaftliche Mitarbeiter*in und hilfswissenschaftliche Mitarbeiter*innen für eine Dauer von 5 Jahren bereitgestellt.

Die Installation des Systems erfolgt November/Dezember 2023 und steht ab diesem Zeitpunkt den Arbeitsgruppen der Hochschule zur Nutzung im Bereich der Forschung gemäß nachfolgender Nutzungsordnung (vorläufig) zur Verfügung.

Vorläufige Nutzungsordnung für das Rasterelektronenmikroskop mit EDX, WDX, EBSD Mikroanalytiksystem (TESCAN CLARA GMU UniVac UHR FE-REM System)

§1             Geltungsbereich

Die vorliegende Nutzungsordnung ist gültig für das REM einschließlich der Mikroanalytik und der PCs inklusive Software. Der Standort des Gerätes befindet sich im Laborgebäude H am Campus Kammgarn in der Schoenstraße, 67659 Kaiserslautern. Die Nutzungsordnung ist für alle Nutzer*innen verbindlich.

§2             Nutzungsberechtigte

Nutzungsberechtigte sind alle Mitglieder des WWHK sowie Mitglieder des In-Instituts QM3, Mitantragsteller*innen und Mitglieder der Hochschule Kaiserslautern sowie Forschungspartner, nach vorheriger Einweisung.

§3             Technisch und wissenschaftlich verantwortliches Personal

Die Leitung des technischen und wissenschaftlichen Personals obliegt dem Antragsteller des oben in der Präambel genannten DFG-Projektes (INST 252/27-1 (A950)):
Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Starke
Hochschule Kaiserslautern, Fachbereich Angewandte Ingenieurwissenschaften
Fachgebiet Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung, Institut QM3
Gebäude F, Raum 2.027
Schoenstraße 11, 67659 Kaiserslautern
Tel.: +49 (0) 631-3724-2389

Geräteverantwortliche:
M. Sc. Janina Koziol
Gebäude A, Raum 120a
Morlauterer Straße 31, 67657 Kaiserslautern
Tel.: +49 (0) 631-3724-2015

Laborverantwortlicher:      
Dipl.-Ing. (FH) Mario Dieter Elicker        
Gebäude A, Raum 312       
Morlauterer Straße 31, 67657 Kaiserslautern   
Tel.: +49 (0) 631-3724-2265

$4             Verfügbare Ressourcen und Leistungen

Das REM wird nur von geschulten Mitarbeiter*innen des WWHK bzw. des Geräteclusters genutzt. Im Rahmen von wissenschaftlichen Kooperationen ist es aber möglich, Mitarbeitende zu schulen, die mit geringer Unterstützung des WWHK eigenständig Messungen durchführen können.

$5             Nutzungszeitvergabe

Die Nutzungszeiten sind beim Geräteverantwortlichen zu beantragen.      

Alle Benutzer*innen haben die gleichen Prioritäten, sofern genug Kapazitäten vorhanden sind. Bei vollständiger Auslastung werden die Messzeiten über einen entsprechenden Prioritätenschlüssel zugewiesen.

Priorität

Nutzergruppe

Beschreibung

1

WWHK, QM3

Forschungsarbeiten

2

Antragspartner*innen

Forschungsarbeiten

3

AING/HS Kaiserslautern

Forschungsarbeiten

4

HS Kaiserslautern

Forschungsarbeiten

5

extern

Externe akademische Dienstleistungen (non-profit)

§6             Pflichten der Benutzer

Das REM darf nur von geschultem Personal unter Einhaltung aller gültigen Sicherheitsbestimmungen bedient und zu wissenschaftlichen Zwecken und nach Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis genutzt werden.

Es sind alle Handlungen zu vermeiden, die zu Schäden an Personen oder Maschinen führen könnten.

Änderungen der Hardware, Konfiguration der Geräte und Installation von Software sind nur mit Einwilligung des Geräteverantwortlichen erlaubt.

$7             Aufgaben, Rechte und Pflichten der für den Betrieb Verantwortlichen

  1. Nutzungszeiten und Auffälligkeiten bei der Nutzung sind in einem Betriebstagebuch zu protokollieren.
  2. Die Nutzung kann auf Grund von Wartungsarbeiten oder Defekten durch den Geräteverantwortlichen eingeschränkt bzw. ausgesetzt werden.

§8             Haftung des Gerätebetreibers/Haftungsausschluss

  1. Es wird von den Nutzer*innen vorausgesetzt, dass mit dem REM ordnungsgemäß und schonend umgegangen und evtl. Auffälligkeiten, Defekte etc. dem Geräteverantwortlichen umgehend gemeldet werden.
  2. Die Nutzer*innen haften für alle Schäden bei der Nutzung des Prüfsystems, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren. Grobe Fahrlässigkeit liegt bspw. auch im Falle der Nutzung durch ungeschultes Personal vor.
  3. Das WWHK, die HS Kaiserslautern und der Geräteverantwortliche können nicht garantieren, dass die Nutzung jederzeit fehlerfrei und ohne Unterbrechung möglich ist. Ebenso kann keine Garantie gegeben werden, dass alle Anforderungen der Benutzer entsprechend erreicht werden können.
  4. Das WWHK, die HS Kaiserslautern und der Geräteverantwortliche garantieren nicht die Fehlerfreiheit der verwendeten Software, ebenso wenig die Qualität und Vollständigkeit der Mess- und Analysedaten.
  5. Das WWHK, die HS Kaiserslautern und der Geräteverantwortliche haften nicht für Schäden jeglicher Art, die den Nutzern aus der Inanspruchnahme der genannten Serviceleistung entstehen.
  6. Etwaige Amtshaftungsansprüche bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§9          Gebühren/Nutzungsentgelte

Festlegung nach Installation

§10        Archivierung von Messdaten

Jede Nutzer*in ist für die Datensicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Ein zentraler Server steht am WWHK zur Datenspeicherung zur Verfügung

§11        Lagerung von Proben

Jede Nutzer*in ist für die Lagerung eigener Proben und Präparate selbst verantwortlich.

§12        Verwertung wissenschaftlicher Daten

Bei reinen Dienstleistungsaufträgen werden die Daten der Auftraggeber*in in geeigneter Form zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich dessen Eigentum.

Im Falle von Kooperationen wird ein gemeinsames Veröffentlichen der Ergebnisse angestrebt. Dabei ist die Förderung des REM nach wissenschaftlicher Gepflogenheit zu berücksichtigen. Bei reinen Dienstleistungsaufträgen oder wenn eine Co-Autorenschaft wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ist, sollte eine Berücksichtigung zumindest in der Danksagung erfolgen. Nutzer*innen haben die Verantwortlichen über eventuelle Publikationen oder Patente, die sich durch die gemessenen Daten ergeben, zu informieren.