FAQ

Das International Office beantwortet Ihnen hier die am häufigsten gestellten Fragen bezüglich Ihres Studiums im Ausland.

Bei organisatorischen Fragen zu Ihrem Auslandsaufenthalt, wie bspw. zur Bewerbung oder zu Fördermöglichkeiten, unterstützt Sie gerne das Team des International Office je nach Hochschulstandort.

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Auslandsstudium, wie bspw. zur Auswahl eines passenden Studienangebots, wenden Sie sich bitte als erste Ansprechperson an den*die Auslandsbeauftragte*n Ihres Fachbereichs.

Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Modulverantwortlichen. Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung

Es gibt viele Gründe, die für einen Auslandsaufenthalt sprechen. Sie können ...

  • andere Länder und Kulturen kennen lernen
  • Ihre interkulturelle Kompetenz stärken
  • einen akademischen Perspektivenwechsel vollziehen
  • Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern
  • internationale Kontakte knüpfen und pflegen
  • Ihre Selbstständigkeit stärken
  • Ihre zukünftigen Karrierechancen verbessern

 

In der Regel studieren Sie 1-2 Semester im Ausland.

Die Mindestdauer für ein Auslandssemester im Rahmen einer Erasmus-Förderung beträgt 90 Tage.
Insgesamt können Sie während jeder Studienphase für bis zu 12 Monate gefördert werden.

Nein. Bei guter Planung verlängert sich Ihr Studium in der Regel nicht, da die im Ausland erbrachten Leistungen von der Hochschule Kaiserslautern angerechnet werden. Bei der Auswahl passender Module, die Sie im Ausland belegen können, unterstützt Sie gerne der Auslandsbeauftragte Ihres Fachbereichs.

Falls sich durch einen Auslandsaufenthalt Ihre Studienzeit unvorhergesehen doch verlängern sollte, ist ein Auslandsstudium aus unserer Sicht trotzdem eine bereichernde Erfahrung, die für Ihre persönliche Entwicklung und Ihren späteren Karriereweg viele Vorteile mit sich bringen kann. Sie sollten ein Auslandssemester daher nie als Zeitverlust sehen, sondern als Bereicherung.

Alle Fördermöglichkeiten und Stipendien, die das International Office an Studiernde der Hochschule Kaiserslautern für einen Auslandsaufenthalt vergibt, finden Sie unter Förderung

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für Ihr Auslandsstudium:

  • Sie sind an der Hochschule Kaiserslautern immatrikuliert
  • Sie befinden sich nicht im 3. Prüfungsversuch
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Lehrsprache der Gasthochschule (in der Regel mindestens Niveau B1)
  • Im Bachelor-Studium: Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung das erste Studienjahr abgeschlossen bzw. mindestens 60 ECTS erreicht

Sie finden die jeweilige Lehrsprache für Ihr Auslandsstudium in der Übersicht unserer Partnerhochschulen Fast alle Partnerhochschulen bieten Studienangebote auf Englisch an.

Ihre Sprachkenntnisse in der jeweiligen Lehrsprache müssen in der Regel mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) liegen.

 

Wenn Sie durch Erasmus gefördert werden, nehmen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt an einem Online-Sprachtest zur Lehrsprache teil. Dieser dokumentiert Ihre Sprachentwicklung während des Auslandsstudiums. Der Sprachtest wird jedoch nicht als Selektionskriterium für Ihren Aufenthalt verwendet. Abhängig vom Ergebnis des ersten Sprachtests können Sie während Ihres Auslandsstudiums einen kostenlosen Online-Sprachkurs in Anspruch nehmen.

Sie benötigen eine Krankenversicherung für Ihr Auslandsstudium.

Bei einem Studium im europäischen Ausland reicht in der Regel die deutsche Krankenversicherung. Kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung für detaillierte Informationen.

Vor Reisen ins außereuropäische Ausland sollten Sie sich über die Leistungen Ihrer Krankenversicherung im entsprechenden Land erkundigen. Viele Versicherungen bieten spezielle Auslandskrankenversicherungen für Studierende an.

 

Klären Sie außerdem weiteren Versicherungsschutz, wie Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Der DAAD empfiehlt folgende Versicherungen 

Wenn Sie sich Studienleistungen anerkennen lassen möchten, sollten Sie dies vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit den einzelnen Modulverantwortlichen bzw. dem/der Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs besprechen (vgl. Learning Agreement).

In der Regel müssen Sie zwischen 22 und 30 ECTS pro Semester im Ausland belegen.

Als Erasmus-Studierende*r müssen Sie mindestens 15 ECTS in Ihrem Auslandssemester erreichen, um förderfähig zu sein. Ansonsten müssen Sie die Förderung zurückzahlen.

Wenn Sie Prüfungen während Ihres Auslandsstudiums nicht bestehen, können Sie sich diese Leistungen nicht an der Hochschule Kaiserslautern anerkennen lassen.

Ja. Sie können in der Regel einzelne Module in Ihrem unterzeichneten Learning Agreement noch ändern. Wenn Sie bspw. vor Ort feststellen, dass ein ausgewähltes Modul doch nicht angeboten wird oder es zu unerwarteten Abweichungen kommt.

Änderungen Ihres Studienplans müssen Sie innerhalb von 4 Wochen mithilfe des "Change Form" neu vereinbaren. Das Formular erhalten Sie vom International Office der Hochschule Kaiserslautern.

Ja. Wenn Sie Ihr Auslandsstudium verlängern möchten, müssen Sie bis spätestens einen Monat vor Ende der ursprünglich geplanten Mobilitätszeit einen Antrag auf Verlängerung beim International Office der Hochschule Kaiserslautern stellen.

Ja. Sie können für Ihr Auslandsstudium auch eine andere internationale Hochschule als die Partnerhochschulen der Hochschule Kaiserslautern wählen. Sie sind dann ein sogenannter Freemover und müssen mit einem deutlich höheren Organisationsaufwand sowie Studiengebühren rechnen.

Wie empfehlen Ihnen daher unsere Partnerhochschulen

Ja. Die Immatrikulation an der Hochschule Kaiserslautern während Ihres Auslandsstudiums ist Pflicht. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt für das entsprechende Semester zurück.

Nein. In der Regel nehmen Sie kein Urlaubssemester für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts, da Ihnen ansonsten Leistungen, die Sie in einem Urlaubssemester erbringen, nicht angerechnet werden können.

Ausnahme: Nur falls die Module der Gasthochschule nicht für Ihr Studium anrechenbar sind oder Sie ein zusätzliches Auslandssemester absolvieren, ist es sinnvoll, dass Sie vorab ein Urlaubssemester beantragen.
Ein Antrag für ein Urlaubssemester muss bis zum Vorlesungsbeginn erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Ihres Studiengangs.